AGB

Gültigkeit der AGB
Diese Geschäftsbedingungen gelten die Verträge über die mietweise Überlassung unserer Pensionszimmer zur Beherbergung, ebenso wie für den Gast erbrachten Leistungen der Pension.
Eine Unter- oder Weitervermietung der angemieteten Zimmer und deren Nutzung zu Zwecken die keiner Beherbergung dienen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Vertragsabschluss und Vertragspartner
Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung der Reservierung/Buchung des Gastes durch die Pension zustande, wobei die Vertragspartner die Pension und der Gast sind. Hat ein Dritter für den Gast die Reservierung/Buchung durchgeführt, haftet dieser mit dem gast als Gesamtschuldner der Pension gegenüber.

Verjährungsfristen
Es besteht eine einjährige Verjährungsfrist ab der Kenntnisnahme der Ansprüche gegen die Pension
Schadensersatzansprüche (unabhängig von ihrer Kenntnis) verjähren in fünf Jahren. Es gilt keine Verjährung bei Ansprüchen durch die auf eine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Pension zustande kommen.

Leistungen, und Zahlungsvereinbarungen
1. Die Pension verpflichtet sich, die vom Gästen gebuchten Zimmer bereitzustellen
und es sind die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Gast verpflichtet sich die für die Zimmervermietung und von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen entsprechend der vereinbarten Preise der Pension, bestellte Leistungen und Auslagen zu zahlen.
Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Sollte ein Gast nach Vertragsabschluss die Anzahl der gebuchten Zimmer, die Anzahl der gebuchten Gäste oder die Aufenthaltdauer verändern, kann die Pension die vereinbarten Preise ändern.
4. Die Rechnungen der Pension sind spätestens am Abreisetag oder innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen.
5. Die Pension ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung als Sicherheitsleistung zu verlangen

Rücktritt- und Stornierungsfristen für den Gast
Sollten Sie die Reservierung stornieren müssen, sind wir immer bemüht Stornogebühren zu vermeiden. Wir versuchen, die Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Rücktritt hat schriftlich an die Pension zu erfolgen. Sie haben die Möglichkeit 6 Wochen vor Inanspruchnahme der Zimmer diese kostenfrei zu stornieren. Sollten wir Ihre gebuchten Zimmer nicht weitervermieten zu können haben Sie die folgenden Storno- und Ausfallgebühren zu zahlen:
4-6 Wochen vor Reservierungstermin 30% der Zimmerkosten
2-4 Wochen vor Reservierungstermin 40% der Zimmerkosten
0-2 Wochen vor Reservierungstermin 75 % der Zimmerkosten
In nachfolgenden Text vom Dt. Hotelverband DEHOGA zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Pensionszimmer können sich informieren.

Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer

Der Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischttypischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, das die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.
Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet.
Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend § 535 Absatz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird.
Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 537 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen
– bei Übernachtung/Frühstück mit pauschal 20 %
– bei Übernachtung/Halbpension mit pauschal 30 %
– bei Übernachtung/Vollpension mit pauschal 40 %
vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.
Im übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt.
Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen.

Der Kontingentierungsvertrag
Ähnlich ist die Situation für den Fall des sogenannten Hotelkontingentierungsvertrages zu beurteilen. Dieser gleichfalls gesetzlich nicht ausdrücklich normierte Vertragstyp wurde von der Praxis entwickelt, um vor allem den Bedürfnissen der Reise- und Tagungsveranstalter gerecht zu werden. Denn hier müssen die Reise oder Tagung sicherstellende Abreden schon vor Kenntnis der Teilnehmerzahl und damit der Anzahl der benötigten Betten getroffen werden.
Der Kontingentierungsvertrag räumt dem Veranstalter regelmäßig eine Frist ein, während der er reservierte Zimmer kostenfrei stornieren“ kann. Nach Ablauf dieser Frist werden die bislang kontingentierten Zimmer entsprechend vorheriger Absprache entweder als fest gebucht erachtet oder für den Abschluss einer entsprechenden Anzahl von Beherbergungsverträgen vorgemerkt. Eine Stornierung der fest eingebuchten Reservierung oder eine Rückgabe der verbindlich vorgemerkten Zimmerkontingente erfolgt nach den durch Kontingentierungsvertrag festgelegten Abreden. Zumeist wird eine in Prozentsätzen vom Übernachtungspreis dargestellte und am Belegdatum orientierte Staffelung vorgesehen.
Sollte der Kontingentierungsvertrag keine ausdrückliche Stornoabrede vorsehen oder wird der vereinbarte Termin kostenfreier Stornierung überschritten, wird als ultima ratio vielfach die Rechtsfigur Rücktrittsrecht kraft Handelsbrauch“ bemüht. Ein Handelsbrauch, welcher den sanktionslosen Rücktritt vom Beherbergungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Anreise erlaubt, konnte jedoch bislang unstreitig nicht ausgemacht werden.
DEHOGA Referat Recht

Rücktrittsrecht der Pension
Die Pension ist zum kostenfreien Rücktritt berechtigt, wenn das mit dem Gast schriftlich vereinbart wurde.
Sollte der Gast die vereinbarte Vorauszahlung und die Anmahnung nicht geleistet haben, besteht ebenfalls von Seiten der Pension ein kostenloses Rücktrittsrecht.
Die Pension ist aus gerechtfertigtem Grund, wie höhere Gewalt oder von der Pension nicht zu vertretende Umstände vom Vertrag kostenlos und außerordentlich zurückzutreten.
Bei einem berechtigtem Rücktritt der Pension vom Vertrag entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz durch den Gast.

Bereitstellung der Zimmer
Der Gast erwirbt nur einen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn das schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde .
Das gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des gebuchten Anreisetages zur Verfügung. Eine frühere Bereitstellung muss vereinbart werden.
Am Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr von persönlichen Sachen geräumt zu übergeben. Nach 11.00 Uhr kann die Pension wegen der verspäteten Bereitstellung des Zimmer für vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50% und nach 16.00 Uhr 100% des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen.

Haftung der Pension
Die Pension haftet für seine aus dem Vertrag übernommenen Leistungen und Verpflichtungen.
Sollte die Pension Pflichtverletzungen zu vertreten haben die auf grob fahrlässiger und vorsätzlicher Verletzung der Pflichten beruhen haftet die Pension. Sonstige Ansprüche auf Schadenersatz entfallen
Der Gast verpflichtet sich Mängel und Störungen an den vertraglich vereinbarten Leistungen der Pension umgehend in Kenntnis zu setzten. Die Pension verpflichtet sich umgehend nach Kenntnis dieser Mängel zu beseitigen. Der Gast hat hierbei zumutbare Mitwirkungspflicht.
Für persönliche mitgebrachte Sachen haftet die Pension nach den gesetzlichen Bestimmungen, maximal bis 2500,00 €. Für Wertsachen, Geld und Wertpapiere wird eine Haftung von maximal 600,00 € übernommen. Ein Safe im Zimmer oder in der Pension ist nicht vorhanden.

Verpflichtung des Gastes
Der Gast verpflichtet sich alle Einrichtungsgegenstände der Pension sorgfältig zu behandeln. Bei
Bei Verlust eines Schlüssels ist umgehend die Pension zu verständigen. Für einen Ersatzschlüssel hat der Gast an die Pension 40,00 € zu zahlen.
In den Zimmern der Pension ist das Rauchen nicht gestattet und nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Datenschutz
Ihre Daten werden nur zur Bearbeitung Ihrer Reservierungsanfragen benutzt. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nicht.
Im Rahmen der Pflege unserer Kundenbeziehungen besteht jedoch Interesse Ihnen Neuigkeiten, Änderungen und Aktionsangebote mitzuteilen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit der Verwendung Ihrer Daten zu solchen Zwecken zu wiedersprechen.

Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme erfolgen schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch des Gastes sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension Altstadt GbR
3. Gerichtsstand ist der Sitz der Pension.
Wenn ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.